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Die Anmeldung ist aktuell nicht möglich.
Konferenzgebühren
Frühbucher bis 31. März | Spätbucher bis 1. Juni | Vor Ort | Tageskarte | Gesellschafts- abend | |
Mitglieder DGPs/DGPA | 160€ | 220€ | 240€ | 150€ | 65€ |
Nicht-Mitglieder | 220€ | 275€ | 295€ | 180€ | 65€ |
Studierende/ Promovierende* | 80€ | 100€ | 120€ | 80€ | 65€ |
* Bitte fügen Sie beim Registrierungsprozess Ihren Studierendenausweis oder einen entsprechenden Nachweis an.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Zahlung bis zum 31. März 2020 bei uns eingegangen sein muss, damit Sie zu den Frühbucher-Bedingungen an der Konferenz teilnehmen können.
Was beinhaltet die Konferenzgebühr?
‣ Teilnahme an allen wissenschaftlichen Veranstaltungen der Konferenz
(exkl. Pre-Conference-Workshops!)
‣ Konferenzmaterial
‣ Begrüßungssabend mit badischem Barbecue (auch vegetarisch) und Fassbier am Mittwoch
‣ Fünf Kaffeepausen mit Snacks (auch am Samstag)
‣ Zwei Mittagessen
„Kleine Konferenz“
Für Konferenzteilnehmende mit Kindern bieten wir eine Spielecke mit Wickelmöglichkeiten. Falls Sie stundenweise Unterstützung bei der Kinderbetreuung während der Konferenz wünschen, kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail.
Informationen zu Beiträgen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Konferenz registrieren müssen, bevor Sie einen Beitrag einreichen können. Zahlungen können per Banküberweisung erfolgen.
Mantelabstract für Symposiumsvorschlag
Ein Symposium besteht aus 4-5 Beiträgen, die im Mantelabstract (Zusammenfassung) kurz beschrieben werden. Der Umfang darf 250 Wörter nicht überschreiten. Das Abstract kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden (bitte innerhalb eines Symposiums in einheitlicher Sprache), sollte aber in der Präsentationssprache eingereicht werden. Bitte verwenden Sie keine Grafiken oder Verlinkungen. Bitte achten Sie zudem darauf, dass jedes Symposium mindestens einen Beitrag einer Jungwissenschaftlerin oder eines Jungwissenschaftlers enthält und mehrere Forschungseinrichtungen vertreten sind. Symposiumsvorschläge können bis zum 14. Februar eingereicht werden. Eine Rückmeldung erfolgt bis zum 21. Februar. Nach der Annahme eines Symposiums erfolgt die Einreichung der einzelnen Vortragsabstracts durch die jeweiligen Vortragenden (siehe Symposiumsvortrag), Beiträge aus nicht angenommenen Symposien können als Posterbeiträge (siehe Posterbeiträge) eingereicht werden.